Meldung vom 23.03.2020 Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die mit dem Coronavirus kontaminiert sein können. Der Schutz des Personals der Abfallentsorgung und die Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens haben derzeit höchste Priorität. Aus diesem Grund sollten Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) nur eingeschränkt nutzen.
Die Entsorgung haushaltsüblicher Mengen an Abfällen von ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten sollte wie folgt erfolgen:
• Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und mit Sekreten bzw. Exkreten kontaminiert sein können wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen.
Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Grundsätzlich gilt für Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten COVID-19- Patienten daher: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen! Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt!
• In allen anderen Haushalten ist die Abfallentsorgung wie bisher vorzunehmen, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.
Um sowohl bei weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, dürfen die Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden, nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden.
Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr bereitgestellt werden, dass
• spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind,
• keine (oder nur untergeordnet) Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben saugfähigen Abfällen enthalten sind.
Den Informationen zum Umgang mit kontaminierten Abfällen in Bayern liegen insbesondere folgende Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu Grunde. Auf den Internetseiten des LfU finden Sie u.a. eine Orientierungshilfe für die Entsorgungswege von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Abfällen.
Für die Beseitigung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind besondere Anforderungen zu beachten, die Sie hier finden:
Bei der Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, sind folgende Hinweise zu beachten:
Für weitergehende Fragen sind spezielle Postfächer eingerichtet. Gerne hilft auch die Abfallberatung Neustadt a.d.Waldaab unter Telefon (09602) 79-3535 weiter.