Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Landkreis entsorgt sperrigen Abfall

Meldung vom 14.02.2019 Landkreis entsorgt sperrigen Abfall Sperrmüll erst am Vorabend der Sammlung bereit stellen Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab schickt auch 2019 die Entsorgungsfahrzeuge zweimal in jede Gemeinde um Sperrmüll einzusammeln. Zwischen Mitte Februar und Ende Juni werden alle Orte des Landkreises für die erste Sammlung angefahren.

Sperrmüll

Im zweiten Halbjahr ist dann eine weitere Gelegenheit sperrigen Hausrat zu entsorgen. Die Termine der Sperrmüllsammlungen sind im Abfallkalender 2019 abgedruckt oder können über die Abfall-APP bzw. im Menu "Abfallkalender" abgerufen werden.

Die Sperrmüllsammlung erfasst nur die sperrigen Haushaltsgegenstände, die man im Falle eines Umzuges mitnehmen würde. Aufgeladen werden also alle Möbel und die größeren Elektrogeräte. Abfallberater Peter Hägler nennt dafür beispielhaft Schränke, Kommoden, Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Bettfedern, Teppiche, Gartenmöbel, Polstermöbel, Leuchten, Herde, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher, Computer, haushaltsübliche Drucker, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Kinderwägen und Fahrräder. Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter oder schwerer als 50 Kilogramm sein. Der Sperrmüll wird mit drei Fahrzeugen abgeholt, getrennt nach Elektroschrott, Holz und Sperrmüll. Bei der Bereitstellung des Sperrmülls bitte den Abfall nach diesen drei Kategorien getrennt bereitstellen. Festverbaute Gegenstände wie Türen, Fenster, Holzverkleidungen, Laminatböden oder Zäune werden nicht entsorgt. Ausdrücklich weist der Abfallberater darauf hin, keine Reifen, Kleidung oder kleine Gegenstände abzustellen. Diese Abfälle behindern die Müllwerker beim Verladen und es muss für Schäden gehaftet werden, die durch die widerrechtlich abgestellten Gegenstände entstehen. Das Landratsamt will deshalb die Sammlungen wieder verstärkt begleiten. Der Sperrmüll sollte möglichst erst am Vorabend der Sammeltage zur Abholung bereitgestellt werden. Dann hält sich der Sperrmülltourismus in Grenzen.

Für Fragen zu den Sperrmüllsammlungen gibt die Abfallberatung über das Bürgertelefon mit der Rufnummer (09602) 793530 Auskunft.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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