Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Müllabfuhr zu Ostern

Meldung vom 03.04.2020 Vor und nach Ostern sind wegen der Feiertage im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Verschiebungen der regulären Abfuhrtage für Restmüll und Bioabfall notwendig. Änderungen gibt es auch dann, wenn der übliche Abfuhrtag nicht direkt auf einen Feiertag fällt. Die Änderungen sind im Abfallkalender 2020 bereits abgedruckt. Im Menu unter "Abfallkalender" (dort Ort wählen) können die Termine geladen und ausgedruckt werden.

Bei der Restmüllabfuhr leeren die Müllwerker wegen Karfreitag in den Gemeinden Bechtsrieth, Leuchtenberg, Pirk, Schirmitz und Tännesberg die Mülltonnen bereits am Donnerstag, den 09.04.2020.

In der Woche nach Ostern finden wegen Ostermontag die Restmüllleerungen in den meisten Gemeinden jeweils einen Tag später statt, bis auf Moosbach und Pleystein, dort bleibt es bei Freitag.

Bei der Leerung der Biotonnen vor Ostern finden die Abfuhren bereits einen Tag früher statt. Dies betrifft die Stadt Vohenstrauß mit der Abfuhr am Montag, den 06.04., Stadt Eschenbach am Dienstag 07.04., die Gemeinden Etzenricht, Kohlberg, Parkstein, Mantel, Weiherhammer mit Kaltenbrunn alle am Mittwoch, den 08.04., sowie Grafenwöhr, Pressath und Schwarzenbach jeweils am Donnerstag, den 09.04.!
In der Woche nach Ostern finden die Leerungen der Biotonnen in fast allen Gemeinden jeweils einen Tag später statt. Nur die Abfuhren von Freitag müssen auf Montag den 20.04. verlegt werden, dies betrifft die Gemeinden Leuchtenberg, Pirk, Schirmitz und Tännesberg.
In Bechtsrieth, Irchenrieth und Luhe-Wildenau erfolgt die Leerung der Biotonnen erst am Mittwoch, den 22.04.


Wegen der geänderten Abfuhrtouren ist eine Verschiebung der gewohnten Abfuhrzeit in allen Gemeinden wahrscheinlich, deshalb sind die Abfalltonnen unbedingt bis spätestens 6.00 Uhr morgens am jeweiligen Abfuhrtag bereit zu stellen.
Falls noch nicht geschehen, testen Sie bitte die kostenlose Abfall-App (im Menu links). Die App sendet vorab die Abfuhrtermine auf Smartphones oder Computer, damit kein Entleerungstag verpasst wird.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

   Facebook

  Instagram

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.