Meldung vom 13.02.2025 Am 15. Februar sind die Abfallgebühren fällig
Die Abfallgebühren sind jedes Jahr am 15. Februar und 15. August fällig.
Ein neuer Gebührenbescheid wird nur bei Änderungen in der Gebührenhöhe oder im Behälterbestand versandt.
Noch nicht im Lastschriftverfahren?
Dann bitte rechtzeitig an ein Konto des Landratsamtes überweisen. Bankverbindungen unter https://www.neustadt.de/meta/bankverbindungen/.
