Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Online Anträge Staatsangehörigkeitsbehörde

Informationen zur Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung:

Wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung fehlt, entsteht kein Rechtsanspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Es gibt aber auch die so genannte Ermessenseinsbürgerung - in der Regel für die Fälle, bei denen es an der geforderten Aufenthaltsdauer von grundsätzlich fünf Jahren oder des unbefristeten Aufenthaltsrechts scheitert. Sie gibt den Einbürgerungsbehörden die Möglichkeit zu einer positiven Entscheidung, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben die Einbürgerungsbehörden einen Spielraum für ihre Entscheidung, der durch die Verwaltungsvorschriften näher ausgefüllt wird.

Auch die Ermessenseinbürgerung wird in der Regel erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland vorgenommen. Kürzere Zeiten können insb. bei folgenden Gruppen gewährt werden:

  • Ehegatten und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können bereits nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, soweit die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht.
  • deutschsprachige Einbürgerungsbewerber aus u.A. Österreich oder Liechtenstein
  • bei Einbürgerungen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen (Spitzensportler etc.).

Weitere Informationen enthalten die obigen Themenboxen zur Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung. Zusätzlich stehen Ihnen auch gerne die Ansprechpartner der Staatsangehörigkeitsbehörde für Fragen zur Verfügung!

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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