Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Kinder- & Jugendschutz

Ziel des Kinder- und Jugendschutzes ist es, allen Kindern und Jugendlichen eine positive ge­sund­heitliche und psychosoziale Entwicklung zu ermöglichen und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und ge­mein­schafts­fähi­gen Persön­lich­keit zu fördern.

Nach dem Ju­gend­schutz­ge­setz (JuSchG) gelten Personen unter 14 Jahren als Kinder, Per­so­nen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, als Jugendliche.

Das Jugendschutzgesetz betrifft nicht nur Heranwachsende und deren Familien. Vielmehr richtet es sich auch an alle erwachsene Bezugspersonen, wie etwa Fachkräfte der Kinder­- und Jugendhilfe, Lehrkräfte oder Verantwortliche in Jugendvereinen, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gastronomie und Einzelhandel sowie in Bezug auf Onlinedienstleistungen und Spiele­hersteller.

Gesetzlicher Jugendschutz

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften schaffen Rahmen­be­din­gun­gen, die ein unbeschadetes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ermöglichen sollen. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist dabei von zentraler Bedeutung. Es richtet sich pri­mär an Er­wach­se­ne, Gewerbetreibende sowie Vereine und Institutionen. Darin ist sowohl der Jugenschutz in der Öffentlichkeit als auch in den Medien geregelt.

Unsere Ansprechpartnerin am Kreisjugendamt hilft gerne bei Fragen und Anliegen diesbezüglich weiter.

Erzieherischer, präventiver Jugendschutz

Kinder und Jugendliche sind vielen Gefahren ausgesetzt, die sie selbst noch nicht angemessen einschätzen können. Zum Aufgabenbereich des Jugendamts gehören deswegen auch der Arbeitsschutz, die Suchtprävention im Umgang mit Alkohol und anderen Drogen sowie der Jugendmedienschutz, der sich mit den Risiken von Computerspielen und Internetangeboten auseinandersetzt. Das Jugendamt bietet in diesen Bereichen neben Information und Beratung auch Angebote zur Prävention - für junge Menschen, aber auch deren Eltern und sonstige erwachsene Bezugspersonen.

Unsere Ansprechpartnerin am Kreisjugendamt hilft hier gerne weiter.

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Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Jugendschutzgesetzes und der entsprechenden Tabelle dazu.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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