Ein Pflegekind kann aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in seiner Herkunftsfamilie leben, weil ihm dort behütetes Großwerden in einem kindgerechtem Umfeld nicht möglich ist. Daher übernimmt eine Pflegefamilie zeitweise oder auf Dauer die Aufgaben der leiblichen Eltern, solange diese - oft auch unverschuldet - nicht in der Lage sind, selbst verantwortungsvoll für ihr Kind/ihre Kinder zu sorgen.
Daraus ergibt sich eine besondere Situation für das Pflegekind, denn es
- hat zwei Familien, die ggf. in ganz "unterschiedlichen Welten" leben
- hatte oftmals schwierige und belastende Erlebnisse
- benötigt ein stabiles Lebensumfeld, um seine traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten
- ist in seinem Verhalten nicht immer leicht zu verstehen
- hat oft einen höheren Förderbedarf als andere Kinder
- braucht ggf. therapeutische Unterstützung
- mag seine Eltern, obwohl diese es oftmals nicht ausreichend versorgen konnten
- braucht Pflegeeltern, die es auch dann mögen, wenn es mal traurig, wütend oder verschlossen ist
Im Rahmen der Hilfeplanung ist der Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Vermittler zwischen Herkunftsfamilie und Pflegeeltern. Er berät während des gesamten Pflegeverhältnisses beide Seiten und auch die Pflegekinder selbst. Zudem sind die pädagogischen Fachkräfte Anlaufstellen zu allen Fragen bzgl. Umgang und Anbahnung weiterer Hilfen. In Zusammenarbeit mit den Ansprechparterinnen und Ansprechpartnern der Wirtschaftlichen Jugendhilfe kümmern sie sich um monetäre Aspekte der Pflege, wie z. B. das Pflegegeld oder sonstige finanzielle Unterstützung.
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