Vorträge zur Kindergesundheit
Die kostenlose Vortragsreihe zum Thema Kindergesundheit, die von der Staatlichen Schwangerschaftsberatungsstelle und der KoKi des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab gemeinsam organisiert wird, wird auch im Jahr 2025 fortgesetzt – die Themen finden sie hier.
„Bald da!“ - Babyvorbereitungskurs
„Damit das Elternsein ein Stück leichter wird“
Sie erwarten Ihr erstes Kind und haben keine oder wenig Erfahrung im Umgang mit einem Neugeborenen? Um Ihnen ein wenig mehr Sicherheit im Umgang mit Ihrem Baby zu geben, laden wir Sie herzlich ein, an unserem "Babyvorbereitungskurs" teilzunehmen. In diesem Kurs besprechen wir gemeinsam die Bedürfnisse eines Neugeborenen und wie Sie diese erfüllen können. Die Themen erstrecken sich von der Pflege über die Ernährung, die körperliche und emotionale Gesundheit, bis hin zur Kommunikation und Beziehung zwischen Eltern und Kind. Sie erhalten konkrete Tipps und Anleitung in diesen Themenbereichen und es bleibt Zeit, sich mit der Kursleiterin und den anderen werdenden Eltern auszutauschen.
Termine:
1. Kurs im Frühling
10.03., 17.03. und 24.03.2025, von 18.00 bis 20.00 Uhr
https://anmeldungen.neustadt.de/babyvorbereitungskurs1
2. Kurs im Sommer
23.06., 30.06. und 07.07.2025, von 18.00 bis 20.00 Uhr
https://anmeldungen.neustadt.de/babyvorbereitungskurs2
3. Kurs im Herbst
17.11., 24.11. und 01.12.2025, von 18.00 bis 20.00 Uhr
https://anmeldungen.neustadt.de/babyvorbereitungskurs3
Kursleiterin:
Grit Mediger, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Kursort:
Gesundheitsamt Weiden, Maistraße 7 - 9, 92637 Weiden i. d. OPf.
Telefonnummer für Rückfragen: 09602/79-6190
Neuerungen zu staatlichen Leistungen ab 2025
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben - von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
Auch das Kindergeld soll steigen. Familien sollen für jedes Kind 255 Euro pro Monat erhalten - 5 Euro mehr als bisher.
Der Kinder-Sofortzuschlag für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, soll um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat steigen.
Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, entfällt der Anspruch auf die Leistung.
Für Geburten ab dem 01.01.2025 gibt es kein bayerisches Familiengeld mehr. Dieses wird geändert in das Kinderstartgeld und soll als Einmalbetrag von 3.000 Euro zum ersten Geburtstag ausgezahlt werden.
Eine Übersicht und weitere Informationen finden sie hier.
Wünschen Sie eine individuelle Beratung? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne persönlich.
Hebammenpraxen und freie Hebammen
für den Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab, für den Landkreis Tirschenreuth sowie für die Stadt Weiden i. d. OPf.
den aktuellen Flyer (Stand Januar 2025) finden sie hier
Letzte Aktualisierung: 07.02.2025