„Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu (…) allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen (…) beraten zu lassen“ (§2 Abs. 1 SchKG). Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes.
Wir bieten Nachbetreuung in Form von Einzelberatung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an. Das Ziel ist die bessere Bewältigung persönlicher, pädagogischer, gesundheitlicher, familienbezogener, finanzieller und beruflicher Probleme.
Auch bei psychischen Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch sind wir für Sie da. Besonders junge und allein erziehende Elternteile müssen ihre Situation oft unter erschwerten Bedingungen meistern und stehen großen Herausforderungen gegenüber. In schwierigen Lebenssituationen hilft es, mit erfahrenen Gesprächspartnern zu reden.
Scheuen Sie sich nicht, Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen – nicht alles muss von Ihnen allein bewältigt werden. Bitte beachten Sie dazu auch die weiteren Hinweise unter Vermittlung von Hilfen.
Bei uns erhalten Sie auf Wunsch eine Zusammenstellung der regionalen Eltern-Kind-Gruppen und Kindertageseinrichtungen, eine Hebammenliste und Informationen über weitere Angebote und Ansprechpartner für werdende und junge Eltern in der Region.
Letzte Aktualisierung: 25.09.2018