Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Rechtliche und finanzielle Ansprüche

Schwangerschaft und Geburt eines Kindes beinhalten für alle Beteiligten Veränderungen, die zum Teil mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen verbunden sind.

Es macht daher Sinn, sich frühzeitig über die jeweiligen Ansprüche und Bestimmungen zu informieren, um anstehende Entscheidungen in die Wege leiten zu können und etwaige Ansprüche - vor allem als alleinerziehender Elternteil - nicht ungenutzt zu lassen.

Mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit, haben Eltern von Kindern die Möglichkeit, zwischen dem Bezug beider Elterngeldvarianten zu wählen oder beides zu kombinieren. Welche Gestaltungsmöglichkeit gewählt wird, oder ob auch eine Kombination aller drei Varianten vorteilhaft ist, hängt von den jeweiligen individuellen Lebensumständen in der Familie ab.

Paare oder Alleinerziehende können sich über die jeweiligen Voraussetzungen, wie z. B.

  • Elternzeit / Elterngeld /
  • Familiengeld
  • Unterhalt / Bürgergeld
  • weitere Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten


in unserer Beratungsstelle oder an unserem Info-Stand bei den Informationsveranstaltungen des Klinikums Weiden für schwangere Frauen und Paare an jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat ab 18:00 Uhr in der Eingangshalle des Klinikums Weiden, informieren.  

Die Anträge auf Elterngeld erhalten Sie online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Anträge auf Kindergeld erhalten Sie ebenfalls online.

Umfassende Informationen über die aktuellen Familienleistungen, Antragsverfahren und gesetzlichen Regelungen des Bundes finden Sie unter www.familienportal.de und unter www.infotool-familie.de.

Informationen zum Bayerischen Familiengeld (ab 01.09.2018) finden Sie hier.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere Informationen zur Vermittlung weiterer finanzieller Hilfen wie z.B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“.

Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen. 
Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung, damit wir Ihnen und Ihrem Anliegen genügend Zeit einräumen können. 

 

Weiterführende Informationen

  

Letzte Aktualisierung: 28.11.2022

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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