Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Hygiene in Medizin und Pflege

Hygiene in der medizinischen und pflegerischen Versorgung ist ein wichtiges Thema und dient in erster Linie dem Schutz von Menschen, die

  • aufgrund ihrer körperlichen Verfassung ein erhöhtes Infektionsrisiko haben und
  • sich in einer Situation befinden, bei der die Verbreitung von Krankheitserregern begünstigt ist.

In Bayern gilt ab dem 01. September 2012 eine neue Fassung der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV). In dieser Verordnung werden die allgemeinen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes konkretisiert und Verpflichtungen für ambulante und stationäre medizinische Einrichtungen präzisiert.  

Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz, das am 3. August 2011 im Hinblick auf die Infektionshygiene wesentlich ergänzt wurde (siehe insbesondere § 23 IfSG). 

In manchen Tätigkeitsfeldern der medizinischen und pflegerischen Versorgung gilt darüber hinaus die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Bayerische Hygieneverordnung (Stand: Mai 2006)). 

 

A) Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Informationen zu einzelnen Erkrankungen bzw. Krankheitserregern 

 

B) Informationen für Fachkreise 

1. Informationen zum Hygiene-Netzwerk Nordoberpfalz 

Das Hygiene-Netzwerk Nordoberpfalz wurde am 20.06.2012 gegründet und stellt einen freiwilligen Zusammenschluss von Einrichtungen in der Stadt Weiden i.d.OPf. und in den Landkreisen Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth dar, die im Rahmen ihrer medizinischen/pflegerischen Tätigkeitsfelder besonderen Anforderungen an die Hygiene unterworfen sind.

Das Netzwerk hat insbesondere zum Ziel, das einrichtungsinterne und einrichtungsübergreifende Hygiene-Management zu erleichtern und zu verbessern, und zwar durch gegenseitigen Informationsaustausch, Erarbeitung lokaler Standards und gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung bestehender Hygiene-Empfehlungen.

 

2. Allgemeine Maßnahmen der Infektionshygiene

Rechtsvorschriften

 

Allgemeine Informationen

 

Händehygiene

 

Reinigung und Desinfektion

 

3. Hygienempfehlungen zu Krankheitserregern

Multiresistente Erreger (MRE; allgemein) 

 

Clostridium difficile

 

Multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN, früher ESBL-Bildner (beta-Lactamasen mit breitem Wirkungsspektrum))

 

MRSA

Allgemeininformationen, Informationen zum Management in Einrichtungen:

Screening:

Sanierung:

 

Noroviren

Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE)

 

weitere Krankheitserreger (RKI)

 

4. Hygieneempfehlungen für bestimmte Einrichtungen

diverse Einrichtungen

  • Rahmenhygienepläne für
    • Rettungs- und Krankentransportdienste  
    • Ferienlager
    • Med. Fußpflege/ Podologie
    • Alten- und Altenpflegeheime
    • Ambulante Pflegedienste
    • Einrichtungen zum ambulanten Operieren
    • Dialyse-Einrichtungen
    • Entbindungseinrichtungen (Geburtshäuser/Entbindungsheime), Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
    • Gemeinschaftsunterkünfte für Erwachsene (Asylbewerber,
      Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose)
    • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kindereinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten, auch integrativ, und Kinderhorte), Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
    • Sportstätten
    • Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden
      können (Piercing- und Tätowierungs-, Kosmetik- und
      Fußpflege-Einrichtungen)

      (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)

 

Heime (stationäre Betreuung und Pflege)

 

Krankenhäuser

 

Bei Fragen zu den Inhalten dieser Seite können Sie sich gern an unsere Telefonzentrale mit der Rufnummer 09602-79-6010 wenden oder die anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen, die auf der Startseite des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.neustadt.de angegeben sind.

 

Letzte Aktualisierung: 27.07.2023

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