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Trinkwasserverunreinigung; Auslöseereignisse
A) Störfall in einer Wasserversorgungsanlage mit der Gefahr einer unmittelbaren, potentiell gesundheitsgefährdenden Wasserverunreinigung
...
B) Störfall in einer Wasserversorgungsanlage: Vorliegen eines Befundes mit einer mikrobiologischen Grenzwertüberschreitung:
Ablaufreihenfolge:
- Anruf beim zuständigen Gesundheitsaufseher oder dessen Vertreter;
außerhalb der Geschäftszeiten bei einem der Ärzte (bei der ILS sind die Rufnummern der Ärzte des Gesundheitsamtes sowie der amtsärztlichen Rufbereitschaft für die Oberpfalz hinterlegt). - Besichtigung der Wasserversorgungsanlage (Ursachensuche)
- Veranlassung von Kontrollproben (Untersuchungsumfang: E. coli, Coliforme, Enterkokken, Koloniezahlen 22°C und 36°C, Trübung)
- schriftliche Störfallmeldung an das Gesundheitsamt per Telefax an die Nummer 09602-79-6055 oder als eingescanntes Meldeformular per e-Mail an gesundheitsamt@neustadt.de
C) Störfall in einer Wasserversorgungsanlage, Vorliegen eines Befundes mit einer Grenzwertüberschreitung eines chemischen Parameters oder eines Indikatorparameters
...
Befundmitteilung an das Gesundheitsamt am Wochenende (sofern nicht anders im Vorfeld vereinbart):
- Übersendung der Befunde (Befundkopie) oder der notierten Befundergebnisse per E-Mail an gesundheitsamt@neustadt.de und an trinkwasserbefunde@neustadt.de .
- Bei der Übersendung der Befunde ist stets eine Telefonnummer anzugeben, unter der ein kompetenter Ansprechpartner des Wasserversorgungsunternehmens erreichbar ist.
- Bei relevanten auffälligen mikrobiologischen Befunden (z..B. Nachweis von E. coli, Coliformen Keimen, Enterokokken oder Clostridium perfringens) aus Versorgungsbereichen, in denen keine Abkochanordnung besteht, stets auch persönliche telefonische Kontaktaufnahme mit einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zur Besprechung eventuell erforderlicher Sofortmaßnahmen
- über eine ggf. im Vorfeld vereinbarte Telefonnummer
- via ILS, bei der Rufnummern der Ärzte des Gesundheitsamtes sowie der amtsärztlichen Rufbereitschaft für die Oberpfalz hinterlegt sind.
Abkochanordnung
Falls diese ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug vorab mündlich erlassen wird, sind bei der Verbraucherinformation folgende typische Inhalte zu berücksichtigen:
- Das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage xxx darf für den menschlichen Gebrauch und Genuss nur in abgekochtem Zustand verwendet werden (Wasser aufkochen und dann 10 Minuten stehen lassen; je nach Verwendungszweck das Wasser weiter abkühlen lassen).
- Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden.
- Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen.
- Für Säuglinge, Kleinkinder und Abwehrgeschwächte ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
- Es ist sicherzustellen, dass die betroffenen Verbraucher unverzüglich und persönlich über die Abkochanordnung informiert werden.
- Diese Anordnung hat bis zu ihrer Aufhebung Gültigkeit.
- Hinweis: Betroffene können sich bei gesundheitlichen Fragen an das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab - Abt. Gesundheitswesen - wenden. Informationen zu mikrobiologischen Verunreinigungen des Trinkwassers können auch dem Internetauftritt unter www.gesundheitsamt.neustadt.de entnommen werden.