Krankheitsbild, Therapie, Übertragungswege
Neben EHEC können auch weitere Arten von E. coli Erkrankungen beim Menschen auslösen. Es handelt sich dann um die sogenannte E. coli - Enteritis, bei der es innerhalb von wenigen Stunden bis Tagen nach Ansteckung zu einem meist leichteren Magen-Darm-Infekt kommt. Hauptsymptom sind auch hier Durchfälle und Bauchschmerzen. Eine Behandlung der Symptome oder der Ausgleich ausgeschiedener Flüssigkeit reicht oft aus. Die Infektion eines Menschen ist meist auf verunreinigte Lebensmittel zurückzuführen.
Vorbeugung
Durch hygienischen Umgang mit Lebensmitteln in der Küche und der Verzicht auf rohe (unbehandelte) tierische Lebensmittel (z.B. Rohmilch, rohes Fleisch) können viele E. coli-Infektionen vermieden werden.
Erkrankte Personen scheiden auch nach Abklingen der Beschwerden E. coli-Bakterien durchschnittlich noch einige Wochen lang mit dem Stuhl aus. Solange ist für Erkrankte und gesunde Mitbewohner des gleichen Haushalts persönliche Hygiene unerlässlich, damit andere Personen nicht gefährdet werden. Hierzu zählen:
- Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife nach jedem Toilettenbesuch, nach Kontakt mit möglicherweise verschmutzten Gegenständen (z.B. Toilettenbrille, Windeln), vor der Zubereitung von Mahlzeiten und vor dem Essen; anschließend Abtrocknen der Hände mit Einmalhandtüchern oder Papierküchentüchern
- Personenbezogene Verwendung von Hygieneartikeln, Handtüchern und Waschlappen
- Gründliche Reinigung verunreinigter Gegenstände und Flächen (z.B. Toilettendeckel, Wascharmaturen, Türgriffe). Handelsübliche Reinigungsmittel reichen aus.
- Tragen von Einmal- oder Haushaltshandschuhen bei Tätigkeiten, wenn ein direkter Kontakt zu Ausscheidungen des Erkrankten möglich ist (z.B. Windelwechsel, Reinigung)
- Anderen Haushaltsmitgliedern die Zubereitung von Speisen überlassen. Unter keinen Umständen für einen größeren Personenkreis (z.B. Familienfeier) kochen.
- Maschinenwäsche von Unter- und Bettwäsche sowie von Handtüchern bei mindestens 60°C.
Gesetzliche Regelungen
- Infektionen mit krankmachenden E. coli unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 7 und unter bestimmten Voraussetzungen nach § 6 IfSG (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten).
- Personen unter 6 Jahren, die an einer Magen-Darm-Infektion durch E. coli erkrankt oder krankheitsverdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Krippen nicht besuchen (siehe Infektionsschutz in Schulen, Kindergärten etc.)
- Für Personen, die an E. coli erkrankt oder krankheitsverdächtig sind, gelten Tätigkeitsbeschränkungen im Lebensmittelbereich gemäß § 42 IfSG (siehe Lebensmittelinfektionen - Belehrungen im Lebensmittelbereich).
Merkblatt für Betroffene (Gesundheitsamt, Juni 2023)
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Letzte Aktualisierung: 27.07.2023