Krankheitsbild, Therapie, Übertragungswege
Meningokokken können 2 bis 5 Tage, maximal 10 Tage nach Ansteckung zu einer Blutvergiftung (Sepsis) oder Gehirnhautentzündung (Meningitis) führen. Typische Symptome sind hohes Fieber, schweres Krankheitsgefühl und starke Kopfschmerzen mit Nackensteifigkeit. Begleitend können Übelkeit und Erbrechen, Bewusstseinsstörungen und Einblutungen in die Haut vorhanden sein.
Zur Behandlung stehen Antibiotika zur Verfügung. Eine frühzeitige Behandlung ist erforderlich, um den raschen, unbehandelt meist tödlichen Krankheitsverlauf zu stoppen.
Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt über Sekret-Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum (z.B. beim Sprechen, Husten, Küssen) und erfordert daher einen engen Kontakt. Unabhängig davon sind Meningokokken in der Bevölkerung weit verbreitet: bis zu 15% der Bevölkerung beherbergen Meningokokken im Nasen-Rachen-Raum, ohne dass diese zu einer Erkrankung führen.
Vorbeugung
Enge Kontaktpersonen zu Erkrankten unterliegen einem erhöhten Infektions- und Erkrankungsrisiko und sollten daher mit ihrem Hausarzt die Möglichkeit einer vorbeugenden antibiotischen Behandlung abklären.
Gegen manche Arten der Meningokokken (Serogruppen A, B, C, Y, W 135) stehen Impfstoffe zur Verfügung. Diese kommen als Reiseimpfung oder in bestimmten Fällen zur Vorbeugung einer Erkrankung von engen Kontaktpersonen in Betracht. Eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C ist inzwischen für alle Kinder im 2. Lebensjahr als Regelimpfung empfohlen. Bei Frage zur Kostenübernahme können der behandelnde Arzt oder die Krankenkasse Auskunft geben.
Gesetzliche Regelungen
- Meningokokken-Erkrankungen unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 6 und 7 IfSG (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten).
- Erkrankte bzw. krankheitsverdächtige Personen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten und Schulen) nicht besuchen. Das gleiche gilt zunächst für andere Personen des gleichen Haushalts (siehe Infektionsschutz in Schulen, Kindergärten etc.)
- Bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich bestehen keine gesetzlichen Einschränkungen.
Weiterführende Informationen
Bei Fragen zu den Inhalten dieser Seite können Sie sich gern an unsere Telefonzentrale mit der Rufnummer 09602-79-6010 wenden oder die anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen, die auf der Startseite des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.neustadt.de angegeben sind.
Letzte Aktualisierung: 27.07.2023