Krankheitsbild, Therapie, Übertragungswege
In Deutschland werden jährlich etwa 13.000 Fälle mit Salmonellenerkrankungen gemeldet (bakteriell bedingte Lebensmittelinfektion). Bei einer Salmonellen-Infektion kommt es innerhalb von 5 Stunden bis zu 3 Tagen nach Ansteckung zu einer Entzündung des Magen-Darm-Trakts, die sich durch Bauchschmerzen, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen äußert. Als Begleitsymptome können Krankheitsgefühl, Kopf- und Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur auftreten.
Die meisten Krankheitsverläufe sind leicht. Eine Behandlung der Symptome oder der Ausgleich ausgeschiedener Flüssigkeit reicht oft aus. Komplikationen (z.B. starke Flüssigkeits- und Mineralverluste, Eindringen von Bakterien in die Blutbahn und andere Organe) können vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, chronisch Kranken, abwehrgeschwächten Personen und älteren Mitbürgern auftreten.
Zur Ansteckung mit Salmonellen kann es kommen, wenn die Bakterien in Lebensmittel gelangen, beispielsweise bei der
- Gewinnung (z.B. Schlachtung von Tieren) oder
- Weiterverarbeitung unter unhygienischen Arbeitsbedingungen oder durch erkrankte Personen als so genannte „Schmierinfektion“.
Im Gegensatz zu anderen Bakterien können sich Salmonellen Lebensmitteln rasch vermehren, wenn diese in einem Temperaturbereich von ca. 10 bis 45 °C gelagert werden.
Vorbeugung
Durch hygienischen Umgang mit Lebensmitteln in der Küche und den Verzicht auf rohe (unbehandelte) tierische Lebensmittel (z.B. Rohmilch, rohes Fleisch) können viele Salmonellen-Infektionen vermieden werden.
Erkrankte Personen scheiden auch nach Abklingen der Beschwerden Salmonellen oft noch einige Wochen lang mit dem Stuhl aus. Solange ist für Erkrankte und gesunde Mitbewohner des gleichen Haushalts persönliche Hygiene unerlässlich, damit andere Personen nicht gefährdet werden. Hierzu zählen:
- Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife nach jedem Toilettenbesuch, nach Kontakt mit möglicherweise verschmutzten Gegenständen (z.B. Toilettenbrille, Windeln), vor der Zubereitung von Mahlzeiten und vor dem Essen; anschließend Abtrocknen der Hände mit Einmalhandtüchern oder Papierküchentüchern
- Personenbezogene Verwendung von Hygieneartikeln, Handtüchern und Waschlappen
- Gegenstände und Flächen, die mit infektiösen Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, gründlich reinigen. Handelübliche Reinigungsmittel reichen aus.
- Tragen von Einmal- oder Haushaltshandschuhen bei Tätigkeiten, wenn ein direkter Kontakt zu Ausscheidungen des Erkrankten möglich ist (z.B. Windelwechsel, Reinigung)
- Anderen Haushaltsmitgliedern die Zubereitung von Speisen überlassen. Unter keinen Umständen für einen größeren Personenkreis (z.B. Familienfeier) kochen.
- Maschinenwäsche von Unter- und Bettwäsche sowie von Handtüchern bei mindestens 60°C.
Gesetzliche Regelungen
- Infektionen mit Salmonellen unterliegen einer gesetzlichen Meldepflichtnach § 7 und unter bestimmten Voraussetzungen nach § 6 IfSG (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten).
- Für erkrankte oder krankheitsverdächtige Personen unter 6 Jahren besteht ein Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Krippen (siehe Infektionsschutz in Schulen, Kindergärten etc..)
- Für Personen, die an Salmonellen erkrankt oder krankheitsverdächtig sind, gelten die gesetzlichen Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich gemäß § 42 IfSG. Das gleiche gilt für Personen, die ohne Krankheitssymptome Salmonellen ausscheiden (siehe Lebensmittelinfektionen - Belehrungen im Lebensmittelbereich)
Weiterführende Informationen
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Letzte Aktualisierung: 27.07.2023