Meldung vom 07.06.2017 Der Landkreis bestellt Ende Juni die Biotonnen, die im September ausgeliefert und im Oktober erstmals entleert werden. Nur noch bis zum Ende Juni kann über den Landkreis eine Anschaffung der Biotonne zum im Vergleich zur Einzelbeschaffung wesentlich günstigeren Sammelbestellungspreis erfolgen. Der einmalige Anschaffungspreis für die 120-Liter-Biotonne beträgt 25,48 € und für die 240-Liter-Biotonne 34,70 €.
Wer bisher nicht die Eigenkompostierung beantragt hat, bekommt die Biotonne wie im Schreiben vom August 2016 bekanntgegeben automatisch zugeteilt, da die getrennte Erfassung der biologischen Abfälle ab 01.10.2017 auch im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab verpflichtend ist. Die Entleerung der Biotonne erfolgt ab Oktober und wird im 14-tägigen Rhythmus erfolgen. Die genauen Liefertermine der Biotonnen sowie die Abfuhrtage werden noch bekannt gegeben.
Wie bisher wird es auch weiterhin zwei unterschiedliche Gebührensätze geben. Zum einen die ermäßigten Abfallgebühren für Eigenkompostierer und zum anderen für die Vollzahler, die das komplette Bioabfallverwertungsangebot des Landkreises nutzen können. Nur die Vollzahler dürfen auch die Gartenabfallcontainer und –sammelplätze des Landkreises in den Gemeinden nutzen. Einzige Ausnahme hierbei ist der Baum- und Strauchschnitt, der sowohl vom Vollzahler als auch vom Eigenkompostierer zu den Sammelstellen gebracht werden darf.
Eine eigene Gebühr für die Biotonne gibt es nicht. Die Höhe der Abfallgebühr hängt wie bisher nur von der Größe und Anzahl der Restmülltonnen ab.
Informationen zur Biotonne und zur Sammelbestellung erteilt das Landratsamt unter www.abfall.neustadt.de oder unter den Rufnummern (09602) 79-3530 und 79-3550.
Auf dem Foto in der Mitte die 120-Liter Biotonne und rechts die 240-Liter-Biotonne und zum Vergleich eine 80-Liter-Restmülltonne. Die Biotonne wird ab Oktober verpflichtend für alle Grundstücke eingeführt, für die keine Eigenkompostierung beantragt wurde.