Meldung vom 13.02.2024 Im Wohnungsneubau stellen Luftwärmepumpen mittlerweile die häufigsten Heizungsanlagen dar. Auch im Bestand werden nach und nach alte Öl- und Gasheizungen durch moderne Luftwärmepumpen ausgetauscht. Luftwärmepumpen werden in der Regel außen aufgestellt. Ein zu lautes Gerät oder ein ungünstiger Standort können zu Beschwerden in der Nachbarschaft führen.
![Grenzwerte für Lärmimmissionen bei Wärmepumpen beachten](/media/12176/waermepumpen_immissionen_laerm_grenzwerte_grafik.png?anchor=center&mode=crop&width=400&height=300)
Da die Errichtung und der Betrieb einer Luftwärmepumpe in der Regel nicht behördlich genehmigt werden muss, soll der Kurzleitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) dabei unterstützen, die Geräuschproblematik dieser Geräte zu berücksichtigen, bevor sie errichtet und in Betrieb genommen werden. Der Leitfaden dient Bauherrn, Architekten, Planer sowie Heizungs- und Sanitärbetriebe als Orientierung.
Ausführlichere Informationen finden Sie in der Langfassung des Leitfadens (PDF) sowie unter www.LAI-Immissionsschutz.de