Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Schulabschlussklassen ab Montag im Präsenzunterricht

Meldung vom 10.03.2021 Ab Montag, den 15. März wird an allen Schulabschlussklassen im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wieder Präsenz- oder Wechselunterricht angeboten. Dies betrifft alle Schularten außer Grundschulen.

Präsenzunterricht für ganze Klassen findet statt, wenn der vorgesehene Unterrichtsraum groß genug ist, um den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, ansonsten findet Wechselunterricht statt. Ob dies in Form eines täglichen oder eines wöchentlichen Wechsels umgesetzt wird, entscheidet die Schule.

Diese inzidenzunabhängige Öffnung erfolgt aufgrund einer neuen Regelung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus automatisch, soweit die Landratsämter bzw. kreisfreien Städte die Regelung nicht für ihr Gebiet einschränken. Der Landkreis NEW hat sich in fachlicher Abstimmung mit dem Gesundheitsamt dazu entschlossen, die Öffnung aller Abschlussklassen zuzulassen, jedoch mit der Einschränkung, folgende Personen vom Präsenzunterricht auszuschließen:

- Schüler und Lehrkräfte, die mit einer Kontaktperson der Kategorie I im gleichen Haushalt wohnen, bis die Kontaktperson mit                            negativem Abschlusstest aus der Quarantäne entlassen wird
- Schüler und Lehrkräfte, die mit einer Person im gleichen Haushalt wohnen, die COVID-verdächtige Symptome aufweist bis zum                     Vorliegen eines negativen COVID-Testergebnisses dieser Haushaltsperson sowie
- Schüler und Lehrkräfte, die COVID-verdächtige Symptome aufweisen bis zum Vorliegen eines negativen COVID-Testergebnisses

Diese Regelungen gelten auch für sonstige an den betreffenden Schulen tätigen Personen für Tätigkeiten auf dem Schulgelände entsprechend.

Diese Festlegungen sollen verhindern, dass Infektionen in die Schulen eingetragen werden. Das hat den Hintergrund, dass die oben genannten Personen zwar ein erhöhtes Risiko darstellen, aber nicht von den Regelungen zur Quarantäne erfasst sind. Aus Sicht des Gesundheitsamtes stellt dieses Vorgehen einen effektiveren Schutz dar als reine Schnelltests.

Kinderbetreuungseinrichtungen müssen bis auf den Notbetrieb noch weiterhin geschlossen bleiben.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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