Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Wichtiger Hinweis für Jagdgenossenschaften des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Meldung vom 24.03.2020 Die derzeitige Corona-Ausnahmesituation macht die Durchführung satzungsgemäßer Jagdgenossenschaftsversammlungen derzeit i.d.R. leider unmöglich. Das bringt leider viele bisher unbekannte Probleme mit sich.

Neuigkeiten

Soweit Versammlungen nicht stattfinden konnten bzw. solange diese nicht stattfinden können, greifen die gesetzlichen Vorgaben des Jagdrechts unmittelbar.
Das bedeutet zum Beispiel, wenn dadurch eine Vorstandschaft nicht rechtzeitig gewählt werden kann, treten die Regelungen zum sog. Notjagdvorsteher in Kraft.
Sollten durch fehlende Versammlungen auch die notwendigen Beschlüsse zur Jagdverpachtung nicht rechtzeitig gefasst werden können, muss die Bejagung vorübergehend durch die Jagdgenossenschaft selbst sichergestellt werden (durch eigene Jagdberechtigte oder durch entsprechende Beauftragung geeigneter und zuverlässiger Jäger*innen).
Wir sind trotz der angespannten Lage sehr bemüht alle jagdlichen Belange möglichst zeitnah und effizient zu beantworten bzw. die auch für uns teils komplexen Fragestellungen zu lösen. Leider sind Verzögerungen aber unvermeidlich.
Sollten sie jagdbezogene Fragen haben, bitten wir diese schriftlich (E-Mai, Fax oder Post) an zu übersenden. So können wir den Überblick behalten und eine Beantwortung sicherstellen.
Bitte geben Sie diese Informationen, wenn möglich, auch an befreundete oder bekannte Jagdvorsteher*innen im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab weiter.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verweist bzgl. den Zusammenhängen zwischen Jagd und Coronavirus auf das Wildtierportal Bayern. Dort werden häufig auftretende Fragen übersichtlich beantwortet.

 

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